NEWSLETTER NR. 15 - 2024

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DIREKTE STEUERN


STEUERORGANSCHAFT: ABTRETUNG UND VERRECHNUNG MEHRWERTSTEUERGUTHABEN
Vierteljährliche MwSt.-Guthaben einer konsolidierten Gesellschaft dürfen nicht auf die Organschaft übertragen werden. Lediglich überschüssiges MwSt.-Guthaben aus der MwSt.-Jahreserklärung darf auf die Organschaft übertragen werden und kann mit der geschuldeten Körperschafssteuer IRES verrechnet werden (Ital. Finanzamt, Antwort auf Antrag auf verbindliche Auskunft Nr. 180 vom 12. September 2024).


STRAFGEBÜHREN
Beim Erlöschen einer Gesellschaft infolge ihrer Löschung aus dem Handelsregister haften die Gesellschafter für die Strafgebühren gemäß Art. 2495 ital. ZGB (Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 21177 vom 27. Juli 2024). 


VERGÜTUNGEN DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER
Kosten für Beratungsleistungen, die der Gesellschaft von einem Verwaltungsratsmitglied erbracht werden, sind nicht abzugsfähig, wenn dabei nicht die in Artikel 2389 Absatz 1 und Artikel 2364 Absatz 1 Ziffer 3 ital. ZGB festgelegten Bedingungen erfüllt werden und sie somit nicht in der Satzung oder in einem ausdrücklichen Beschluss der Gesellschafterversammlung beziffert werden.
Dies gilt unabhängig davon, dass der Beratungsvertrag einen "klaren Vertragsgegenstand", "entsprechend dem Bedarf der Gesellschaft" und eine "genaue Preisgestaltung" aufweist (Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 20613 vom 24. Juli 2024). 

MEHRWERTSTEUER
MWST.-ÄNDERUNGSANZEIGE
Erlischt eine Gesellschaft, die eine Rechnung ausgestellt hat, und wird diese aus dem Handelsregister gelöscht, kann das Recht auf Ausstellung der MwSt.-Änderungsanzeige von den Gesellschaftern nicht ausgeübt werden (Ital. Finanzamt, Beschluss Nr. 47 vom 19. September 2024). 


STEUERABZUG
Mehrwertsteuerpflichtige, die einem Subunternehmer unentgeltlich Güter zur Verfügung stellen, damit dieser für den Mehrwertsteuerpflichtigen Arbeiten ausführt, sind zum Abzug der beim Erwerb des Gutes abgeführten Mehrwertsteuer berechtigt, sofern: 

  • die Bereitstellung des Gutes nicht den erforderlichen Umfang überschreitet, damit der Steuerpflichtige mehrwertsteuerpflichtige Umsätze vornehmen oder seine Geschäftstätigkeit ausüben kann, und
  • die Anschaffungskosten des Gutes als Preisbestandteil der vom Steuerpflichtigen getätigten Umsätze oder der von ihm im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit gelieferten Güter oder erbrachten Dienstleistungen gelten (EuGH, Rechtssache C-475/23 vom 4. Oktober 2024).

BETRIEBSSTÄTTE
Der Vorsteuerabzug kann einem Mehrwertsteuerpflichtigen nicht mit der Begründung verweigert werden, dass er keine getrennte Buchführung für seine Betriebsstätte hat, wenn die materiellen Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug erfüllt sind (EuGH, Rechtssache C-475/23 vom 4. Oktober 2024).


TRENNUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEITEN 
Die Trennung der Geschäftstätigkeiten ist zulässig, wenn die jeweiligen Geschäftstätigkeiten, die systematisch und nicht nur gelegentlich ausgeübt werden, sich wesentlich voneinander unterscheiden und nach objektiven Kriterien tatsächlich trennbar sind, so dass sie den Gegenstand eigener Geschäftstätigkeiten mit jeweils eigener Organisationsstruktur bilden können (Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 24022 vom 6. September 2024).


RECHNUNGSBERICHTIGUNG
Die in Artikel 6 Absatz 8 GvD Nr. 471/1997 vorgesehene Pflicht zur Rechnungsberichtigung seitens des Käufers einer Ware oder Auftraggebers einer Dienstleistung verpflichtet den Käufer/Auftraggeber zur Überprüfung der formalen Ordnungsmäßigkeit der Rechnung. Der Käufer/Auftraggeber ist hingegen nicht zu diesbezüglichen Nachforschungen verpflichtet, um die richtige anwendbare Regelung zu ermitteln, "weil dies dazu führen würde, dass Private Ermittlungs- und Bewertungsaufgaben wahrnehmen, die normalerweise der Verwaltung obliegen" (Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 24133 vom 9. September 2024).

REGISTERGEBÜHREN
STRAFKLAUSEL
Bei der Registrierung eines Mietvertrags, der eine Vertragsstrafenklausel enthält, wird die Besteuerung jener Bestimmung angewendet, die zur höheren Steuerbelastung führt, und zwar entweder jene zum Vertrag oder jene zur Vertragsstrafklausel (ital. Finanzamt, Antwort auf Antrag auf verbindliche Auskunft Nr. 185 vom 18. September 2024). 
NENNUNG
Ein Vertrag über ein zinsloses Darlehen, der in einer Anlage zum Schätzgutachten genannt wird, das wiederum einer zur Registrierung eingereichten Urkunde beigefügt ist, unterliegt der anteiligen Registergebühr. Ein verzinslicher Darlehensvertrag unterliegt hingegen nicht der anteiligen Registergebühr, da es sich um einen der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang handelt, auch wenn dieser mehrwertsteuerfrei ist (Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 22997 vom 21. August 2024). 

 

Immobiliensteuer (IMU)
FESTSETZUNG DES KATASTERERTRAGES
Anlagen, die Teil des Stromtransport- und Verteilungsnetzes sind und fest mit dem zugehörigen Grundstück oder dem Hauptbauwerk verbunden sind, gelten für die Zwecke der Immobiliensteuer als integraler Bestandteil der Trafostation des Betreibers des Stromversorgungsdienstes, da sie eng mit dem Produktionsprozess verbunden sind, und erhöhen den Katasterertag der Trafostation (Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 22582 vom 09. August 2024).
 

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